Bausparvertrag auszahlen lassen: Was Sie beachten sollten
Ein Bausparvertrag kann eine gute Möglichkeit sein, um Geld anzusparen. Doch was passiert, wenn Sie das Geld doch früher benötigen oder anders verwenden möchten? In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie beachten sollten, wenn Sie Ihren Bausparvertrag auszahlen lassen möchten.
Bausparvertrag in der Sparphase kündigen
Wenn sich Ihre Lebenssituation ändert oder Sie einen finanziellen Engpass haben, können Sie einen vorhandenen Bausparvertrag noch in der Sparphase kündigen. Die Kündigung ist ohne Angabe von Gründen möglich und muss schriftlich erfolgen. Beachten Sie jedoch, dass Sie bei einer vorzeitigen Kündigung alle Zulagen und Bausparprämien verlieren könnten. Auch den Bonuszins der Bausparkasse können Sie verlieren. Sie erleiden bei einer vorzeitigen Kündigung Verluste, da die Bausparkassen bei einer vorzeitigen Auszahlung oft einen Auszahlungsabschlag verlangen.
Bausparvertrag bei Zuteilungsreife auszahlen lassen
Ist Ihr Bausparvertrag hingegen zuteilungsreif, können Sie ihn ohne zusätzliche Kosten und ohne Verluste auszahlen lassen. Sie müssen kein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen und für die Kündigung keine Gründe angeben. Sie beantragen die Auszahlung des angesparten Guthabens. Nach der Zuteilung haben Sie 15 Monate Zeit, um die Auszahlung zu beantragen. Das Guthaben wird Ihnen zusammen mit Zinsen ausgezahlt.
Wie Sie die Auszahlung beantragen
Wenn Sie Ihren Bausparvertrag vorzeitig kündigen oder ihn bei Zuteilungsreife auszahlen lassen möchten, können Ihnen die Bausparkassen Formulare bereitstellen, die Sie ausfüllen müssen. Ist das nicht der Fall, können Sie selbst eine schriftliche Kündigung oder einen formlosen Antrag auf Auszahlung einreichen. Ihre Kündigung oder Ihr Antrag sollte die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Adresse
- Nummer des Bausparvertrags
- Datum der Kündigung
- Bankverbindung
Um sicher zu sein, dass die Kündigung auch tatsächlich bei der Bausparkasse eingeht, sollten Sie sie per Einschreiben schicken.
Steuern bei der Auszahlung eines Bausparvertrags
Wenn Sie einen Bausparvertrag auszahlen lassen, müssen Sie keine Steuern zahlen. Haben Sie einen Freistellungsauftrag an die Bausparkasse gestellt, mussten Sie keine Steuern auf die Zinsen während der Ansparphase zahlen. Anderenfalls hat die Bausparkasse für Sie eine Abgeltungssteuer gezahlt. Sie können den Bausparvertrag in der Steuererklärung angeben und die zu viel gezahlten Steuern vom Finanzamt zurückbekommen.
Bausparvertrag auszahlen mit Darlehen
Möchten Sie ein Darlehen auf Ihren Bausparvertrag in Anspruch nehmen, können Sie es zur Zuteilungsreife beantragen. Sie erhalten das angesparte Geld und das Darlehen ausgezahlt. Das Darlehen zahlen Sie während der Laufzeit in monatlich gleich hohen Raten zurück. Zumeist sind kostenlose Sondertilgungen möglich, damit Sie schneller wieder schuldenfrei sind.