Wie Sie Steuern auf Dividenden von Aktien und ETFs sparen können
Viele Anleger entscheiden sich für Aktien und Aktien-ETFs, da sie neben der Rendite auch eine Dividende als Anteil am Gewinn erhalten. Allerdings sind diese Kapitalerträge steuerpflichtig. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Steuern auf Dividenden sparen können und welche Möglichkeiten Ihnen dafür zur Verfügung stehen.
Abgeltungssteuer auf Dividenden
Dividenden gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und sind somit steuerpflichtig. Bei der Ausschüttung einer Dividende fällt eine Abgeltungssteuer von 25 Prozent an. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben. Wenn Sie der Kirche angehören, müssen Sie auch noch 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer zahlen. Die depotführende Bank meldet die Erträge an das Finanzamt.
Quellensteuer auf ausländische Aktien
Handelt es sich um Dividenden von ausländischen Aktien oder ETFs, müssen Sie sie in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung angeben. In vielen Fällen müssen Sie auch die Quellensteuer im Ausland bezahlen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, eine Erstattung zu bekommen, wenn Sie die Dividende in der Steuererklärung angeben. Deutschland hat mit vielen Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, um die steuerliche Belastung zu reduzieren.
Steuern sparen mit dem Freistellungsauftrag
Sie können Steuern auf Dividenden sparen, indem Sie einen Freistellungsauftrag an Ihre depotführende Bank stellen. Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Kapitalerträge, die den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, sind steuerfrei. Sie müssen nur den Betrag versteuern, der über den Sparerpauschbetrag hinausgeht. Wenn Sie Geldanlagen bei mehreren Banken haben, können Sie an jede Bank einen Freistellungsauftrag stellen und den Sparerpauschbetrag splitten.
Steuern sparen mit der Günstigerprüfung
Eine Alternative zum Freistellungsauftrag kann die Günstigerprüfung sein. Sie können Dividenden und andere Erträge mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern, der bis zu 42 Prozent beträgt. Wenn Sie in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen, kann das Finanzamt feststellen, was günstiger für Sie ist. Sie erhalten Steuern, die Sie zu viel gezahlt haben, erstattet. Wenn Ihr persönlicher Steuersatz niedriger als die Abgeltungssteuer ist, können Sie Dividenden mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern.
Fazit
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Steuern auf Dividenden von Aktien und ETFs zu sparen. Sie können einen Freistellungsauftrag an Ihre depotführende Bank stellen oder die Günstigerprüfung beantragen. Wenn es sich um ausländische Dividenden handelt, können Sie auch eine Erstattung der Quellensteuer beantragen. Es lohnt sich, die verschiedenen Optionen zu prüfen, um Steuern zu sparen und die Rendite zu maximieren.