Eigenbedarfskündigung: Fristen und Regeln für Mieter
Eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters ist für Mieter oft eine unangenehme Überraschung. Wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst oder ein Familienmitglied benötigt, müssen Mieter innerhalb einer bestimmten Frist ausziehen. Doch welche Fristen gelten für Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung?
Wann beginnt die Kündigungsfrist?
Die Kündigung durch den Vermieter muss spätestens am dritten Werktag eines Monats bei dem Mieter eingehen. Dabei zählt das Eingangsdatum der Kündigung.
Kündigungsfristen für Eigenbedarfskündigungen
Die Fristen für eine Eigenbedarfskündigung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten und richten sich nach der Mietdauer. Bei einem Kauf des Mietshauses ist eine Anmeldung des Eigenbedarfs frühestens nach drei Jahren möglich. Für einen Zeitmietvertrag ist eine Kündigung nur mit einem besonderen Grund möglich. Für unbefristete Mietverhältnisse gelten folgende Fristen:
– Bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats
– Nach fünfjähriger Mietdauer Verlängerung der Frist um drei Monate
– Bei fünf- bis achtjähriger Mietdauer Fristverlängerung um sechs Monate
– Ab achtjähriger Mietdauer verlängerte Frist um neun Monate
Sperrfristen
In manchen Wohngebieten sind Wohnungen rar. In Einzelfällen wird eine Sperrfrist verhängt, wenn die Absicht besteht, einzelne Mietwohnungen in Privateigentum umzuwandeln. Die gesetzliche Sperrfrist beträgt drei Jahre, eine Verlängerung auf zehn Jahre ist möglich.
Umwandlung in Wohneigentum
Wenn das Wohnhaus verkauft wird, haben Mieter ein Vorkaufsrecht und einen erhöhten Kündigungsschutz, wenn sie das Gebäude nicht selbst erwerben. Der neue Vermieter darf erst nach drei Jahren Eigenbedarf anmelden.
Härtefälle
Für unbefristete Mietverhältnisse gilt eine Sozialklausel, die im BGB geregelt ist. Wenn ein Auszug für Mieter eine unzumutbare Härte bedeutet, ist die Kündigung unter Umständen unwirksam. Das trifft beispielsweise zu, wenn der Umzug wegen Krankheit oder hohem Alter unzumutbar ist oder wenn schulpflichtige Kinder betroffen sind.
Beratungsmöglichkeiten
Wenn Mieter sich unsicher sind, ob eine Eigenbedarfskündigung rechtswirksam ist, können sie sich von einem Mieterverein beraten lassen. Wenn der Vermieter den Eigenbedarf nur vortäuscht, haben Mieter nach dem Auszug eventuell einen Anspruch auf Schadenersatz.
Eine Eigenbedarfskündigung bedeutet für Mieter oft einen großen Einschnitt. Es ist wichtig, sich über die Fristen und Regeln zu informieren und gegebenenfalls Beratung in Anspruch zu nehmen.