Heizkosten-Zuschuss: Antragstellung in fast allen Bundesländern möglich
Haushalte, die mit Öl, Holzpellets, Kohle oder Flüssiggas heizen, können nun auch in fast allen Bundesländern den Heizkosten-Zuschuss beantragen. Mit der Freischaltung der Antragsportale in Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Thüringen an diesem Montag und in Bayern und Nordrhein-Westfalen Mitte Mai ist die Antragstellung nun in allen Bundesländern möglich. Das Hilfsprogramm soll Härtefälle abfedern und wurde von der Bundesregierung beschlossen.
Wer erhält den Heizkosten-Zuschuss?
Um den Heizkosten-Zuschuss zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In der Regel erhalten Sie den Zuschuss, wenn Sie zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 mindestens einmal nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle, Koks oder Flüssiggas gekauft haben und mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr dafür gezahlt haben. Eine Ausnahme bildet Berlin, wo das Antragsverfahren bereits Ende Januar gestartet wurde und niedrigere Hürden eingebaut wurden. Dort sollen Sie bereits eine Erstattung erhalten, wenn der Brennstoff im Jahr 2022 um mehr als 70 Prozent teurer war als 2021.
Wie viel Geld gibt es?
Der Bund übernimmt 80 Prozent der Kosten, die oberhalb der Verdopplung liegen, wobei die Untergrenze bei 100 Euro und die Obergrenze bei 2.000 Euro liegt. Dem Antrag müssen Sie auch Ihre Brennstoffrechnung und einen Zahlungsnachweis beilegen, etwa einen Kontoauszug. Bei Wohngebäuden mit mehreren Parteien muss sich der Vermieter um die Hilfen kümmern und sie an die Mieter weitergeben.
Woher weiß ich, ob ich Anspruch habe?
Die Bundesregierung hat für alle Brennstoffe einen Referenzpreis für das Jahr 2021 festgelegt. Sehen Sie auf Ihrer Rechnung, dass Sie 2022 mehr als das Doppelte dieses Preises gezahlt haben, haben Sie Anspruch auf die Härtefallhilfen. Es gelten folgende Vergleichspreise für 2021 inklusive Mehrwertsteuer:
- Heizöl: 71 Cent pro Liter
- Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
- Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm
- Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm
- Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter
- Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm
- Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilogramm
Ob Sie antragsberechtigt sind, können Sie auch online prüfen. Die Verbraucherzentrale bietet einen Rechner, der Ihre mögliche Energieentlastung ermittelt.
Wo kann ich den Heizkosten-Zuschuss beantragen?
Die meisten Länder nehmen am Service-Portal Driveport teil. Dazu zählen Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Bayern können Sie den Heizkosten-Zuschuss erst ab dem 15. Mai beantragen. In Nordrhein-Westfalen ist die Antragstellung ab Mitte Mai möglich. In Berlin ist die Antragstellung derzeit pausiert und wird angepasst. Die Antragstellung ist in allen Bundesländern bis zum 20. Oktober 2023 möglich und die Bearbeitungszeit beträgt etwa sechs Wochen.