Bekommen unverheiratete Partner nach dem Tod des anderen eine Witwenrente?
Der Tod des Partners kann für Hinterbliebene nicht nur emotional sehr belastend sein, sondern auch finanzielle Probleme mit sich bringen. Die Witwenrente soll hierbei helfen, das Risiko zu mindern. Doch haben auch unverheiratete Partner einen Anspruch auf die Leistung?
Ein Leser, der seit 15 Jahren mit seiner Partnerin liiert, jedoch nicht verheiratet ist, stellte sich diese Frage. Dirk Manthey von der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt dazu: “Ein Anrecht auf eine Witwen- oder Witwerrente haben Versicherte, wenn sie neben den weiteren Voraussetzungen mindestens ein Jahr mit dem verstorbenen Partner verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft liiert waren.” Da keine Heirat stattgefunden hat, ist eine Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich.
Wie sieht es in Fällen aus, in denen unverheiratete Partner gemeinsame Kinder haben oder ein Haus gemeinsam besitzen? Laut Manthey kann in diesem Fall das gemeinsame Kind bis zum 18. Lebensjahr eine Halbwaisenrente erhalten, wenn der verstorbene Partner der Kindsvater ist und selbst mindestens fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegt hat.
Es ist also wichtig zu beachten, dass eine eheähnliche Gemeinschaft keinen Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente gibt. Doch unter gewissen Umständen kann eine Halbwaisenrente für gemeinsame Kinder in Frage kommen. Weitere Informationen dazu können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.