Mehrwertsteuer für PV-Anlagen entfällt ab 2023

Wer eine Photovoltaikanlage auf seinem Hausdach installieren möchte, profitiert seit dem 1. Januar 2023 von einer Gesetzesänderung zur Mehrwertsteuer. Unter bestimmten Bedingungen fällt weder auf den Kauf noch auf die Installation der Anlage Umsatzsteuer an. Das kann die Investition in Solarenergie attraktiver machen.

Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen

Die Mehrwertsteuerbefreiung für PV-Anlagen gilt, wenn die installierte Leistung der Anlage höchstens 30 Kilowatt beträgt. Das betrifft die Lieferung, Installation und alle weiteren Komponenten, wie zum Beispiel den Stromspeicher. Vor der Gesetzesänderung konnten Betreiber die beim Kauf gezahlte Mehrwertsteuer nur erstattet bekommen, wenn sie auf ihre Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet haben. Das führte dazu, dass sie auf selbst erzeugten Strom Umsatzsteuer abführen mussten – ein bürokratischer Aufwand, den viele scheuten.

Keine Mehrwertsteuer bei Austausch von Komponenten

Auch der Austausch von defekten Komponenten oder die Erweiterung bestehender Module sind von der Mehrwertsteuer befreit. Bei Reparaturen ohne Ersatzteile müssen Betreiber jedoch wie bisher 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Reparatur zahlen.

Investition in Solarenergie lohnt sich

Durch die Mehrwertsteuerbefreiung können Hausbesitzer, die eine PV-Anlage installieren möchten, Kosten sparen und die Investition in Solarenergie attraktiver machen. Besonders in Zeiten steigender Strompreise kann sich der Einsatz erneuerbarer Energien rentieren und die Umwelt schonen.