Mieterhöhung nach Mietspiegel: Was Mieter wissen sollten
Wenn Vermieter die Miete erhöhen wollen, greifen sie oft auf den Mietspiegel zurück. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und wie können Mieter prüfen, ob eine Mieterhöhung nach Mietspiegel rechtens ist?
Der Mietspiegel ist eine Datensammlung, in der die Mietpreise für vergleichbare Wohnungen in einer bestimmten Region erfasst werden. Damit können Vermieter und Mieter die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln, also die durchschnittliche Miethöhe je nach Lage und Ausstattung einer Wohnung. Dabei gilt: Ergibt sich aus dem Mietspiegel, dass die Preise für vergleichbare Wohnungen innerhalb der vergangenen sechs Jahre gestiegen sind, kann der Vermieter die Miete bis zu eben dieser inzwischen ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen.
Allerdings gibt es auch einige Grenzen:
- Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent steigen, es sei denn, die Kappungsgrenze wird in Städten mit besonders knappem Wohnraum auf 15 Prozent gesenkt.
- Mieter mit einem Staffel- oder Indexmietvertrag können von anderen Regeln betroffen sein.
Um den Mietspiegel richtig zu lesen, sollten Mieter zunächst nach dem Baujahr ihrer Wohnung suchen. Anhand dessen finden sie die für sie gültige Nettokaltmiete pro Monat und Quadratmeter – angegeben als Spanne zwischen drei Werten: unterem, mittlerem und oberem. Je nach Lage, Ausstattung und energetischem Zustand sind noch Ab- und Zuschläge ausgewiesen, mit deren Hilfe Mieter ihre Wohnung einordnen können.
Wenn es keinen Mietspiegel gibt, können Vermieter auf drei vergleichbare Wohnungen hinweisen, um eine Mieterhöhung zu begründen. Diese Wohnungen müssen sich in Lage, Größe und Ausstattung ähneln, um als vergleichbar zu gelten. Auch in Städten mit qualifiziertem Mietspiegel darf diese Art der Begründung angewendet werden. Allerdings müssen Vermieter dann zumindest die Zahlen aus diesem Mietspiegel im Schreiben zur Mieterhöhung nennen.