Neuer Monat, neue Regeln: Im Mai stehen einige Veränderungen an, die vor allem für Verbraucher von Bedeutung sind. Neben längeren Wochenenden und einem höheren Mindestlohn für Pflegekräfte gibt es auch Änderungen im öffentlichen Nahverkehr und bei der Grundsteuer. Wir geben einen Überblick.
Deutschlandticket startet
Ab dem 1. Mai können Bahn- und Busreisende das neue Deutschlandticket nutzen. Das 49-Euro-Ticket gilt bundesweit im öffentlichen Nahverkehr und gibt es nur im monatlichen Abo. Dabei verlängert es sich automatisch, wenn man es nicht rechtzeitig kündigt. Arbeitgeber können das Ticket auch als Jobticket bezuschussen. Das Deutschlandticket gilt teilweise auch über die Grenzen Deutschlands hinaus.
Grundsteuerfrist endet
In Bayern müssen Eigentümer von Immobilien ihre Grundsteuererklärungen bis zum 2. Mai beim Finanzamt einreichen. Bayern hat im Vergleich zu den anderen Bundesländern auch ein eigenes Berechnungsmodell, das wertunabhängige Flächenmodell. Dabei spielt der Bodenrichtwert keine Rolle.
Corona-Warn-App verliert Warnfunktion
Da sich die Pandemielage entspannt hat, schaltet der Bund zum 1. Mai die Warnfunktion der Corona-Warn-App ab. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wird, kann andere Nutzer der App nicht mehr darüber informieren. Die App kann aber weiter genutzt werden, um etwa elektronische Impfzertifikate zu speichern.
Strengere Regeln für Google, Apple und Co.
Ab dem 2. Mai gilt der Digital Markets Act (DMA), ein EU-Gesetz über digitale Märkte. Es soll die Macht marktbeherrschender Digitalkonzerne wie Google, Amazon oder Apple beschränken. Bestimmten Suchmaschinen, sozialen Netzwerken und Online-Vermittlungsdiensten wird es dann nicht mehr möglich sein, eigene Angebote im Ranking zu bevorzugen. Apple muss beispielsweise erstmals andere App-Stores zulassen.
Mehr Geld für Pflegekräfte
In der Altenpflege steigt der Mindestlohn. Ab Mai erhalten Angestellte je nach Qualifikation ein paar Cent mehr pro Stunde. Zum 1. Dezember 2023 folgt eine weitere Erhöhung des Mindestlohns in der Altenpflege.
Einmalzahlungen für bestimmte Berufsgruppen
Im Bauhauptgewerbe erhalten Beschäftigte im Westen eine Einmalzahlung von 450 Euro. Maler und Lackierer könnten ebenfalls eine Sonderzahlung bekommen. Dabei müssen Arbeitgeber spätestens mit der Gehaltsabrechnung im Mai eine Inflationsausgleichsprämie von 600 Euro überweisen. Auszubildende erhalten 180 Euro.
Mögliche Warnstreiks bei der Bahn
Noch herrscht Unklarheit, wie sich die Tarifauseinandersetzungen in der Bahnbranche entwickeln. Es könnten Streichungen und Verspätungen auf Bahn- und Flugreisende zukommen.